Zentrale Überwachung von Einzelbatterieleuchten – Welche Forderung entstehen aus DIN VDE V 0108-100-1:2018?

Die Vornorm DIN VDE V 0108-100-1 aus Dezember 2018 wurde bei der Verwendung von Leuchten mit Einzelbatterie stark angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen wird es notwendig, bei allen neu errichteten oder sanierten Objekten, bei denen diese Vorschrift angewendet wird, Leuchten mit Einzelbatterie: 

1. an einer geeigneten, „zentralen“ Stelle auf Funktion zu überwachen  

2. in Betriebsruhezeiten den Batteriebetrieb zu unterbinden.

Kommt der Betreiber des Gebäudes dieser Verpflichtung nicht eigenhändig nach, muss er eine zuständige Person bestimmen, die die regelmäßige Wartung des Systems überwacht. Diese Person muss ausreichende Befugnisse haben, um die Ausführung der notwendigen Arbeiten zu veranlassen. Als fachkundige Person hat der Elektriker/Installateur als Errichtet gegenüber dem Betreiber dazu eine Aufklärungspflicht, der er vor Inbetriebnahme des Gebäudes nachkommen muss.