Welche regelmäßigen Kontrollen von Einzelbatterieleuchten sind nötig?

Vorschriftsgemäß muss der Betreiber eigenhändig, oder über eine von Ihm bestimmte Person, regelmäßig die Funktion der Not- und Sicherheitsbeleuchtung prüfen und dies, wenn keine zentrale Prüf- und Überwachungseinrichtung installiert ist, verpflichtend in einem Prüfbuch protokollieren. Werden dabei festgestellte Mängel nicht umgehend beseitigt und es kommt zu Personenschäden, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Dies stellt einen Straftatbestand gemäß §9 Abs.2 ArbStättV i.V.m §26 Abs.2 ArbSchG dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Normativ müssen unten genannte Prüfungen in folgenden Zeitabschnitten protokolliert werden:


- Täglich: Prüfen des Status an der Leuchte (LED grün)

- Wöchentlich: Prüfung jeder Leuchte + händische Dokumentation wenn kein easy-NB oder ECC System vorhanden ist.

- Monatlich: Umschalten auf die Ersatzstromquelle (Simulation Netzausfall), Prüfung jeder Leuchte.

- Jährlich: Überprüfung jeder Leuchte auf Funktion - ggf. reinigen - Kapazitätstest über die volle Dauer! ACHTUNG! Kompensationsmaßnahmen treffen

- Alle 3 Jahre: Lichttechnische Überprüfung, ob der Lichtstrom der Leuchte noch ausreichend ist